HENGSTSTATION

Consotho und Pluspunkt decken im Natursprung. Um den Deckeinsatz der Hengste zu Ihren Gunsten besser koordinieren zu können, bitten wir um möglichst frühzeitige Anmeldung Ihrer Stuten.

Desweiteren besteht die Möglichkeit, ihre Stute auch von einem anderen Hengst ihrer Wahl besamen zu lassen. Gern unterstützen wir sie in ihrer Zuchtentscheidung, sprechen sie uns einfach an.

Zu unserem Management gehört selbstverständlich eine sachkundige tierärztliche Betreuung vor Ort, die gewährleistet wird durch:

Tierarztpraxis Anja Kaul
Küstriner Str. 2
15324 Letschin
Mobil (0163)3655437

Bedingung zur Aufstallung ist die ordnungsgemäße Impfung der Stute nach FN-Richtlinie und deren Eintragung in den Pferdepass. Eine Impfung gegen equines Herpes-Virus wird dringend empfohlen

Eine Bedeckung im Natursprung erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer unbedenklichen Tupferprobe, die in der Rosse entnommen wurde und nicht älter als 6 Wochen alt sein sollte.

Auf Grundlage der tierärztlichen Gebührenordnung erfolgt die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen direkt mit dem Tierarzt und ist in bar bei Abholung der Stute von der Station zu entrichten.

Für Besamungen besteht die Möglichkeit einer Pauschale für 2 Rossen inkl. aller Leistungen.

Mit der Anlieferung der Stute auf der Station oder der Aufforderung zum Samenversand werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt, welche auf der Station aushängen.

Die Decksaison beginnt am 15. Januar 2010 und endet am 15. August 2010.

Vor Bedeckung / Besamung der Stute müssen der Pferdepass sowie der Deckschein vorliegen. Nur bei neu angemeldeten (zuchtabgemeldeten) Stuten kann stationsseitig ein Deckschein ausgefüllt werden.

Die Tagessätze für die Unterbringung von Stuten betragen 10,- €, für Stuten mit Fohlen 12,- € pro Tag. Die Unterbringung erfolgt pferdegerecht in Stall- und Weidehaltung auf Gefahr des Eigentümers.

Die Servicegebühr wird mit der ersten Bedeckung / Besamung der Stute fällig.

Die eigentliche Decktaxe wird fällig, wenn die Stute am 60. Tag nach der letzten Bedeckung / Besamung tragend ist. Eine Stute gilt auch dann als tragend, wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag kein tierärztliches Attest der Nichtträchtigkeit vorgelegt wird; das vorgelegte Attest an einem späteren als dem 60. Tag angefertigt / festgestellt wurde; die Stute nach dem 60. Tag resorbiert bzw. verfohlt.

Die Kosten für eventuellen Samenversand werden dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt. Samenversand erfolgt nur gegen Vorkasse der Servicegebühr.